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   BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 713/16   

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BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 713/16 (https://dejure.org/2017,67265)
BPatG, Entscheidung vom 07.12.2017 - 30 W (pat) 713/16 (https://dejure.org/2017,67265)
BPatG, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 30 W (pat) 713/16 (https://dejure.org/2017,67265)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 28.01.2002 - 10 W (pat) 707/00
    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 713/16
    Bezogen auf den vorliegenden Fall der beantragten Verfahrenskostenhilfe für eine Designanmeldung liegt Mutwilligkeit vor, wenn eine verständige Person, die nicht bedürftig ist und daher die Kosten der Anmeldung tragen könnte, in gleicher Situation das Design nicht anmelden würde (BPatGE 45, 49, 51 - Massenanmeldung; Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Auflage 2015, § 24 Rn. 4).

    Insoweit besteht in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zwar weitgehend Übereinstimmung dahingehend, dass die Anmeldung eines Schutzrechts nicht schon allein deswegen mutwillig erscheint, weil der Anmelder - auch unter Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe - zahlreiche andere Anmeldungen ohne wirtschaftlichen Erfolg getätigt hat (vgl. BPatGE 45, 49, 51 - Massenanmeldung; BPatGE 42, 178, 179 f.; BPatGE 40, 224, 226, jeweils m. w. N.).

    Schließlich zeugt von Mutwillen die fehlende Ernsthaftigkeit des Anmelders, so z. B. die geäußerte Erkenntnis über das Missverhältnis zwischen dem durch zahlreiche Anmeldungen hervorgerufenen finanziellen Aufwand und dem erwirtschafteten Ertrag für das Produkt (vgl. BPatGE 45, 49, 51 - Massenanmeldung; Eichmann/ von Falckenstein/Kühne, a. a. O., § 24 Rn. 4; Günther/Beyerlein, a. a. O., § 24 Rn. 4).

  • BPatG, 18.11.2015 - 19 W (pat) 58/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe" - eine Vielzahl von

    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 713/16
    Vielmehr ist immer auf den konkreten Einzelfall der jeweiligen Anmeldung abzustellen, wobei aber das bisherige Anmelde- und Verwertungsverhalten des Antragstellers mit in die Gesamtbewertung einbezogen werden und diesem eine indizielle Bedeutung beigemessen werden kann (vgl. m. w. N. BPatG, Beschluss vom 18. November 2015 - 19 W (pat) 58/12, juris Rn. 18).
  • BPatG, 11.09.1998 - 8 W (pat) 47/98

    Patentanmeldung - Verfahrenskostenhilfe und Mutwilligkeit der Inanspruchnahme

    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 713/16
    Insoweit besteht in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zwar weitgehend Übereinstimmung dahingehend, dass die Anmeldung eines Schutzrechts nicht schon allein deswegen mutwillig erscheint, weil der Anmelder - auch unter Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe - zahlreiche andere Anmeldungen ohne wirtschaftlichen Erfolg getätigt hat (vgl. BPatGE 45, 49, 51 - Massenanmeldung; BPatGE 42, 178, 179 f.; BPatGE 40, 224, 226, jeweils m. w. N.).
  • BPatG, 29.06.2006 - 10 W (pat) 714/02
    Auszug aus BPatG, 07.12.2017 - 30 W (pat) 713/16
    Wenngleich aus der bisherigen mangelnden Verwertung nicht zwingend auf die mangelnde Verwertung auch der streitgegenständlichen Designanmeldungen geschlossen werden kann, so begründet eine bisherige mangelnde Verwertung jedoch gleichwohl ein wichtiges Indiz dafür, dass auch mit den vorliegenden Designanmeldungen keine Verwertungsaussichten verbunden sind (vgl. BPatG, 10 W (pat) 714/02 v. 29. Juni 2006 - Verfahrenskostenhilfe).
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